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Reform der medizinischen Notfallversorgung kommt voran

Überfüllte Notaufnahmen, überlastete Rettungsdienste: Das soll sich ändern. Der Bundesgesundheitsminister hat einen Entwurf für die Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Und sieht sogar ein riesiges Einsparpotenzial.

Die Bundesregierung will die medizinische Notfallversorgung in Deutschland reformieren. Dazu sollen Patienten in Notfällen besser gesteuert und Überlastungen von Mediziner und Rettungsdiensten abgebaut werden. Das geht aus dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt.

Konkret sieht Lauterbach vor, die bestehenden Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und Kassenärzten (116 117) zu vernetzen. Hilfesuchende sollen unter beiden Nummern eine telefonische oder telemedizinische Ersteinschätzung erhalten und dann der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen werden.

Dabei will der Minister konkrete Vorgaben für die personelle Besetzung, die Qualifikation des Personals und die zeitliche Erreichbarkeit der Anlaufstellen sowie die Wartezeiten für Patienten machen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung und Hausbesuche bereitstellen.

Bundesweit sollen zudem an Krankenhäusern flächendeckende Integrierte Notfallzentren für Patienten aufgebaut werden, die sich direkt in eine Klinik begeben – bei ausreichender Kapazität auch für Kinder und Jugendliche. Sie sollen aus einer Notaufnahme des Krankenhauses, einer kassenärztlichen Notfallpraxis im Krankenhaus oder in seiner Nähe sowie einem “Tresen” als zentrale Entscheidungsstelle bestehen. Auch hier sollen Patienten nach einer Erstbefragung entweder in die Notaufnahme oder die Notfallpraxis überwiesen werden. Zusätzlich sollen zu Sprechstundenzeiten Vertragsärzte als “Kooperationspraxen” an Integrierte Notfallzentren angebunden werden können.

Lauterbach geht davon aus, dass durch die Reform langfristig knapp eine Milliarde Euro eingespart werden könne. Zwar kosteten der Ausbau eines aufsuchenden Dienstes und der Ausbau von Akutleitstellen rund 150 Millionen Euro. Außerdem gebe es Mehrkosten für die Beteiligung an Integrierten Notfallzentren und die digitale Vernetzung. Dem stünden jedoch erhebliche finanzielle Entlastungen für die gesetzliche Krankenversicherung gegenüber – vor allem durch eine verbesserte Steuerung und damit eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme der notdienstlichen Akutversorgung und des Rettungsdienstes. Weitere Einsparpotenziale sieht der Minister durch eine zu erwartende Verringerung von stationären Krankenhausaufnahmen nach Einsätzen des Rettungsdienstes und Aufsuchen der Notaufnahmen.