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Rechtsstreit um SWR-“Newszone”-App geht weiter

Nach dem gescheiterten Schlichtungsverfahren zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der ARD um die Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) geht der Rechtsstreit um das Angebot in die nächste Runde. Die 16 südwestdeutschen Verlagshäuser, deren Klage gegen die App im Eilverfahren aus formalen Gründen zunächst gescheitert war, werden nun Hauptsacheklage beim Landgericht Stuttgart einreichen, wie der Geschäftsführer des Verbands Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV), Holger Paesler, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage in Stuttgart mitteilte.

Die Verlagshäuser, darunter die „Stuttgarter Zeitung“, die „Badische Zeitung“ und die „Rheinpfalz“, waren im Frühjahr 2022 gegen den SWR vor Gericht gezogen, weil sie in der „Newszone“-App einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag sehen. Das Landgericht Stuttgart entschied im darauffolgenden Oktober im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die App in der streitgegenständlichen Version vom 14. April 2022 teilweise presseähnlich und nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot „Dasding“ gedeckt sei.

Der SWR legte Berufung ein. Daraufhin hob das Oberlandesgericht Stuttgart Ende Juni 2023 die Entscheidung der Vorinstanz in einem rechtskräftigen Eilurteil auf. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass es kein Schlichtungsverfahren zwischen dem SWR und den klagenden Verlagen gegeben habe.

Im vergangenen September erklärten der BDZV und der SWR das daraufhin angestrengte Schlichtungsverfahren ohne Einigung für beendet. Der SWR kündigte im Nachgang eine Prüfung dazu an, in welchem zeitlichen Horizont die „Newszone“-App erneut veröffentlicht werden soll. Bislang ist die App in den Stores noch nicht wieder verfügbar.