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Rechtsstreit über Abtreibungsverbot: Gynäkologe startet Spendenaktion

Nach der abgewiesenen Klage gegen das Abtreibungsverbot startet der Gynäkologe Joachim Volz ein Berufungsverfahren. Tausende unterstützen ihn inzwischen finanziell.

Chefarzt des Zentrums für Frauenheilkunde am Klinikum Lippstadt, Joachim Volz
Chefarzt des Zentrums für Frauenheilkunde am Klinikum Lippstadt, Joachim VolzImago / epd

Eine Spendenkampagne des Chefarztes und Gynäkologen Joachim Volz, der gegen ein Abtreibungsverbot im „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ klagt, findet viel Zuspruch. Innerhalb von 48 Stunden seien bereits über 57.000 Euro eingegangen, teilte die Crowdfunding-Plattform „GoodCrowd.org“ in Berlin mit. Damit beteiligten sich Tausende an den Rechtskosten für ein Berufungsverfahren, das Volz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm anstrebt.

Chefarztklage gegen Abtreibungsverbot blieb ohne Erfolg

Das Arbeitsgericht in Hamm hatte am 8. August die Klage des Chefarztes am Klinikum gegen ein dortiges Abtreibungsverbot abgewiesen. Volz’ früherer Arbeitgeber, das evangelische Krankenhaus in Lippstadt, war mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte fusioniert. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“. Der Gesellschaftsvertrag untersagt Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid.

Der Gynäkologe hatte gegen zwei Weisungen des Klinikums Lippstadt geklagt, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Bielefelder Privatpraxis untersagen. Beides ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts Hamm zulässig. „Ich wehre mich dagegen, dass Kirchen bestimmen sollen, welche medizinische Versorgung Schwangere in ihrem Krankenhaus bekommen. Daher werde ich mich nicht an diese Weisung halten“, schreibt Volz im Spendenaufruf, den er anlässlich des Internationalen Tages für sichere, legale und zugängliche Schwangerschaftsabbrüche (28. September) gestartet hat.

Chefarzt fordert Ende des pauschalen Abtreibungsverbots

Der Mediziner will nun in zweiter Instanz gerichtlich klären lassen, dass kirchliche Träger in öffentlich finanzierten Häusern nicht pauschal Abbrüche untersagen dürfen. „Katholische Klinikträger verweigern sich dem Versorgungsauftrag der Länder, sie sollten Patientinnen diese Leistung nicht aus religiösen Gründen vorenthalten dürfen“, erklärte der Chefarzt und Gynäkologe. Eine im Juli gestartete Petition von Volz haben bisher weit über 280.000 Menschen unterschrieben.