Artikel teilen:

Rechtshilfe

Hoffentlich macht dieser Fall keine Schule. In Rheinland-Pfalz muss sich ein Pfarrer vor Gericht verantworten, weil seine Gemeinde einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hat (siehe Seite 4). Der Vorwurf: Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.
Dabei ist Kirchenasyl eine sinnvolle Einrichtung, eine Art Nothilfe. Es wird von Kirchengemeinden gewährt, wenn ein Mensch abgeschoben werden soll und ihm bei seiner Rückkehr Gefahr für sein Leben droht. Ziel ist, dass die Abschiebung noch einmal überprüft und das Verfahren wieder aufgenommen wird. Es geht dabei gerade nicht darum, einen rechtsfreien Raum zu schaffen, sondern dem Recht zur gewissenhaften Anwendung zu verhelfen. In den allermeisten Fällen haben die Gemeinden genau das erreicht – dass die Verfahren neu aufgenommen wurden, manchmal Fehler entdeckt wurden – und die Menschen bleiben konnten.
Hoffen wir, dass das Gerichtsverfahren Ende April im Sinne des Pfarrers entschieden wird. Und dass es ein Einzelfall bleibt.