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Rechtsextremes “Compact”-Magazin reicht Klage gegen Verbot ein

In der vergangenen Woche hatte das Innenministerium das rechtsextreme Medium “Compact” und sein Netzwerk verboten. Dagegen wehrt sich das Magazin jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Das rechtsextreme Magazin “Compact” klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot des Mediums. Das bestätigte das Gericht gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zwei Unternehmen, die hinter dem Magazin stehen, in der vergangenen Woche verboten und das mit der verfassungsfeindlichen Haltung des Magazins begründet.

Dabei stützte Faeser sich auf das Vereinsrecht, nach dem Vereinigungen verboten werden können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßig Ordnung richten. Das Verbot trat mit sofortiger Wirkung am Dienstag vergangener Woche in Kraft. Einsatzkräfte hatten Wohnungen und Büroräume von “Compact” durchsucht und Dokumente, Datenträger, Wertgegenstände und Merchandising-Artikel beschlagnahmt. Das Heft darf nicht weiter verbreitet werden, Online-Kanäle wurden teilweise gesperrt.

Eine Klage gegen das Verbot war erwartet worden. “Compact”-Herausgeber Jürgen Elsässer hatte das Verbot als Eingriff in die Pressefreiheit bezeichnet. Auch Fachleute hatten Zweifel angemeldet, ob das Grundrecht auf Pressefreiheit beim Verbot ausreichend berücksichtigt worden sei. Der Medienverband der freien Presse, eine Lobbyvereinigung für Verleger, hatte die Entscheidung des Innenministeriums ebenfalls kritisiert, sich dabei aber von den rechtsextremen Inhalten des Magazins distanziert.

Wann über das Verbot verhandelt werden soll, ist dem Gericht zufolge noch offen, die Verfahren werden “ihren üblichen Gang nehmen”, so ein Gerichtssprecer. Erfahrungsgemäß können sich derartige Verfahren über Jahre hinziehen. Zu den Begründungen werde zunächst den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, so der Sprecher weiter. In der Zwischenzeit bleiben die Unternehmen und die Print- und Online-Publikationen von “Compact” verboten.