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RBB-Verwaltungsrat hält an Schütt fest

Der Verwaltungsrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) sieht im Fall einer möglichen Interessenkollision seines Mitglieds Juliane Schütt bislang keinen Handlungsbedarf. Die Juristin habe gegenüber dem Verwaltungsrat angezeigt, mit einem freien Mitarbeiter des Senders verheiratet zu sein, sagte ein RBB-Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Der RBB-Staatsvertrag sehe im Fall von Interessenkollisionen die Möglichkeit von Sanktionen vor. Dies sei jedoch bislang nicht erforderlich gewesen.

Laut Staatsvertrag könne der Verwaltungsrat „ein Mitglied entweder vollständig oder im Einzelfall von der Beratung und Entscheidung ausschließen“, sagte der RBB-Sprecher: „Da Frau Schütt jeweils in drei konkreten Sachverhalten von sich aus mitgeteilt hat, sich an der Beratung und Abstimmung nicht zu beteiligen, bestand keine Notwendigkeit zu einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat.“

Ob die Verwaltungsrätin ihr Amt gegebenenfalls bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen lassen will, sei nicht bekannt, sagte der RBB-Sprecher. Bisher liege dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats „keine Erklärung von Frau Schütt zu ihrem Verwaltungsratsmandat vor“.

Der Verwaltungsrat ist eines der beiden Aufsichtsgremien des Senders. Er kontrolliert die Geschäftsführung der Intendantin. Medienberichten zufolge will sich der RBB-Rundfunkrat mit der Tätigkeit von Juliane Schütt für den Verwaltungsrat befassen. Die nächste reguläre Sitzung des RBB-Verwaltungsrats ist am 4. September, die nächste reguläre Rundfunkratssitzung am 19. September geplant.