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RBB-Personalrat: Staatsvertrag beschneidet Rundfunkfreiheit

Der Personalrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg kritisiert den Entwurf der beiden Länder für einen neuen RBB-Staatsvertrag. Das Papier beinhalte zahlreiche, teilweise verfassungsrechtlich bedenkliche Eingriffe in die Rundfunkfreiheit, heißt es in einem Schreiben vom 21. September, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Auch würden in dem Vertragswerk bereits umgesetzte Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitarbeitenden-Vertretung beschnitten.

Laut Entwurf solle dem Sender künftig durch den Rundfunkrat vorgeschrieben werden können, wie er die Berichterstattung zu organisieren hat. Das Kontrollgremium könne Programmrichtlinien und inhaltliche Qualitätsstandards aufstellen. Das bedeute einen „unangemessenen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Staatsferne und die Rundfunkfreiheit“, heißt es.

Die darüber hinaus in dem Entwurf vorgeschlagenen umfangreichen Berichts- und
Rechenschaftspflichten würden ferner ein „bürokratisches Monster“ schaffen, befürchtet der Personalrat. Mit der Forderung nach einer „ostdeutschen Biografie“ für Führungskräfte verletze der Staatsvertrag zudem die Chancengleichheit. Das schreibe für die Gültigkeitsdauer dieses Staatsvertrags auch für künftige Generationen eine Unterscheidung fest, die es zu überwinden gelte.

Der neue Staatsvertrag soll 2024 in Kraft treten. Laut dem von der Brandenburger Staatskanzlei und der Berliner Senatskanzlei ausgehandelten Entwurf soll es unter anderem einen Gehaltsdeckel für die Senderspitze geben.