Im Rechtsstreit des brandenburgischen Landtags mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über die Herausgabe von Unterlagen ist noch keine Entscheidung des Oberlandesgerichts absehbar. Die Akten im Verfahren über den zunächst vom Landtag gegen den RBB erwirkten Durchsuchungsbeschluss seien am Freitag eingetroffen, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Brandenburg an der Havel. Wann eine Entscheidung getroffen werde, sei derzeit offen. Es sei auch noch kein Aktenzeichen in der Sache vergeben worden.
Der RBB-Untersuchungsausschuss des Landtags will die Herausgabe der vollständigen Untersuchungsergebnisse der Kanzlei Lutz Abel zu möglichen Missständen im Sender per Gerichtsbeschluss durchsetzen. Dazu hatte das Parlament beim Landgericht Potsdam einen Durchsuchungsbeschluss gegen den RBB erwirkt. Dagegen hatte der Sender eine Beschwerde eingereicht. Vor knapp zwei Wochen war bekanntgeworden, dass das Landgericht den Beschluss ausgesetzt hat, um die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Beschwerde abzuwarten.
RBB-Sprecher Justus Demmer sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag, die Unterlagen würden vom Sender nicht „unter Verschluss“ gehalten. Sie seien den Rechnungshöfen, der Generalstaatsanwaltschaft und den Rechtsaufsichten des RBB zur Verfügung gestellt worden. Auch dem Untersuchungsausschuss würden die Unterlagen nicht grundsätzlich verweigert. Zum aktuellen Zeitpunkt könnten sie jedoch „noch nicht an den Ausschuss herausgegeben werden“, weil die damit verbundenen Untersuchungen noch liefen.