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Rassistisches Sylt-Video: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Medieninformationen zufolge das Ermittlungsverfahren gegen vier junge Erwachsene eingestellt, die an Pfingsten 2024 in einer Kneipe auf Sylt zu dem Party-Song „L’amour toujours“ ausländerfeindliche Parolen gesungen haben. Nach Sichtung des Videomaterials hätten sich nicht genügend Anhaltspunkte für eine weitere Verfolgung der Sache ergeben, berichtete die „Welt“ am Montag und bezog sich auf Aussagen von einer „dem Verfahren vertrauten Person“. Der Gesang bleibe eine „Meinungsäußerung“, geschützt von Artikel 5 Grundgesetz, lautete demnach die Begründung.

Gegen einen Mann, der im Video einen abgewandelten „Hitler-Gruß“ zeigt, erließ die Staatsanwaltschaft Flensburg wegen Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens (Artikel 86a Strafgesetzbuch) einen Strafbefehl in Höhe von 2.500 Euro. Stimmen Gericht und der Angeschuldigte der Geldbuße zu, gilt dieser weiterhin als nicht vorbestraft. Auch eine Eintragung ins Führungszeugnis droht nicht. Die Person, die das Video von dem Gesang in sozialen Medien hochgeladen hatte, selbst aber darin nicht zu sehen ist, bleibt straflos.