Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Medieninformationen zufolge das Ermittlungsverfahren gegen vier junge Erwachsene eingestellt, die an Pfingsten 2024 in einer Kneipe auf Sylt zu dem Party-Song „L’amour toujours“ ausländerfeindliche Parolen gesungen haben. Nach Sichtung des Videomaterials hätten sich nicht genügend Anhaltspunkte für eine weitere Verfolgung der Sache ergeben, berichtete die „Welt“ am Montag und bezog sich auf Aussagen von einer „dem Verfahren vertrauten Person“. Der Gesang bleibe eine „Meinungsäußerung“, geschützt von Artikel 5 Grundgesetz, lautete demnach die Begründung.
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