Der Plan der Finanzkommission KEF, für den Zeitraum ab 2027 eine deutlich niedrigere Anhebung des Rundfunkbeitrags zu empfehlen, bestätigt nach Ansicht der Bundesländer das politische Vorgehen bei dem Thema. „Es wird deutlich, dass wir mit der Verschiebung der Umsetzung der KEF-Empfehlung auf 2027 richtig gelegen haben“, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Das Sondervermögen der öffentlich-rechtlichen Sender sei weiter angewachsen. „Und die Beiträge fließen“, so Raab. „Daraus lässt sich eine auskömmliche Finanzierung ablesen.“ 2024 hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen. Weil die Länder dies nicht umsetzten, reichten ARD und ZDF eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die noch nicht entschieden wurde. Der Beitrag liegt derzeit weiter bei 18,36 Euro.
Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass die KEF nun eine geringere Erhöhung des Beitrags vorschlagen will. Sie plant, den Bundesländern eine Anhebung um nur noch 28 Cent auf monatlich 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 zu empfehlen, wie aus dem Entwurf des 25. KEF-Berichts hervorgeht, der dem epd vorliegt. Hintergrund ist die Annahme, dass es künftig höhere Finanzerträge bei den Sendern und mehr beitragspflichtige Wohnungen geben wird.
Nach Ansicht der SPD-Politikerin Raab wirft die neue KEF-Empfehlung grundsätzliche Fragen auf. Für alle Beteiligten sei „eine verlässliche Prognose der Beitragsentwicklung entscheidend“, betonte die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder. „Die deutliche Abweichung in der aktuellen Empfehlung bereitet mir daher große Sorgen. Solche Schwankungen in so kurzer Zeit stärken nicht das Vertrauen.“
Die Bundesländer stellten auch ausdrücklich infrage, ob ARD und ZDF „unter diesen Vorzeichen die Verfassungsbeschwerde aufrechterhalten“ sollten, fügte Raab hinzu. „Vor diesem Hintergrund wäre ein Moratorium sinnvoll.“ Damit könne Zeit für eine gemeinsame Überarbeitung des Verfahrens gewonnen werden.