Die Menschenrechtsinitiativen Pro Asyl und Gesellschaft für Freiheitsrechte wollen mit einer Verfassungsbeschwerde die Grundrechte von Flüchtlingen stärken. Konkret geht es um die im Grundgesetz festgeschriebene Unverletzlichkeit der Wohnung, also die hohen Hürden für Wohnungsdurchsuchungen.
Die Beschwerde richtet sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Laut Pro Asyl verletzt es die Grundrechte eines Flüchtlings, weil es eine nächtliche Durchsuchung seines Zimmers in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen für rechtens erklärt hatte.
Eine Pro-Asyl-Sprecherin sagte am Donnerstag, das Urteil füge sich in einen Trend ein, wonach “die Grundrechte von Geflüchteten für populistische migrationspolitische Forderungen geopfert werden”. Das Recht auf räumliche Privatsphäre habe einen starken Bezug zur Menschenwürde. Das Verfassungsgericht müsse daher das klare Signal senden, dass “Geflüchtete und Migranten grundrechtlich nicht wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden”.
Ein Sprecher des Verfassungsgerichts bestätigte am Donnerstag den Eingang der Beschwerde. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich erst in einigen Monaten zu rechnen.