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Preußen-Stiftung will Welfenschatz-Ansprüche klären

In dem jahrelangen Streit über den Welfenschatz will die Stiftung Preußischer Kulturbesitz neue Forderungen möglicher Erben prüfen. Die Stiftung sehe sich „konkurrierenden Ansprüchen mehrerer Antragsteller ausgesetzt“, teilte sie am Mittwoch in Berlin mit. Dabei geht es um die Frage, ob der 1929 von vier jüdischen Kunsthändlern und einem Konsortium erworbene Welfenschatz 1935 unter den Nationalsozialisten verfolgungsbedingt zwangsweise verkauft werden musste. Inzwischen haben Anwälte, die nach eigenen Angaben Erben der Kunsthändler vertreten, einen Antrag auf Akteneinsicht zum Welfenschatz bei der Stiftung und der Verwaltung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) gestellt.

Laut Stiftung müssen zunächst noch Fragen „zur Berechtigung der einzelnen Anspruchsteller“ geklärt werden. Danach sei sie bereit, die Angelegenheit der Beratenden Kommission zu übergeben, hieß es.

Hintergrund sind unter anderem mögliche Ansprüche eines Nachfahren von Alice Koch, der als Konsortiumsmitglied hinter den Kunsthändlern ein beträchtlicher Anteil des Welfenschatzes gehörte. Sie musste den Angaben zufolge einen hohen Betrag als sogenannte Reichsfluchtsteuer zahlen, um Deutschland verlassen zu können. Die Beratende Kommission war 2003 eingerichtet worden, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln.

Der Welfenschatz gilt als einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters. Die Stiftung sieht bislang keine Grundlage für eine Rückgabe. Seit 2008 gab es dazu mehrere auch vor Gericht ausgetragene Restitutionsverfahren.