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Pilotprojekt Reerdigung: Kieler Landtag schafft Rechtssicherheit

Der Kieler Landtag hat Rechtssicherheit für das Pilotprojekt Reerdigung geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen hätten am Freitag für die Erprobung der neuen Bestattungsart im Rahmen einer sogenannten Experimentierklausel gestimmt, teilte die CDU-Fraktion mit.

Bei einer Reerdigung wird der Körper eines Verstorbenen mit körpereigenen Mikroorganismen innerhalb von 40 Tagen zersetzt. Die entstandene Erde wird danach beigesetzt. Zu dem in Schleswig-Holstein laufenden Pilotprojekt ist kürzlich die erste forensische Studie veröffentlicht worden. Die Universität Leipzig hatte Proben von zwei reerdigten Verstorbenen untersucht und die Ergebnisse im Fachmagazin „Rechtsmedizin“ veröffentlicht, wie das Unternehmen „Meine Erde“ am 18. Januar mitteilte.

Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass die bei der Reerdigung entstehende Erde hygienisch unbedenklich sei, heißt es in dem Artikel. Da bislang aber nur zwei Reerdigungen untersucht worden seien, sei eine weitere Studie geplant.

Die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Anette Röttger, verwies am Freitag auf ein Interesse der Gesellschaft an neuen Bestattungsformen. Das geänderte Bestattungsgesetz schaffe dafür einen rechtssicheren Rahmen. „Eine breite wissenschaftliche Begleitung ist in diesem Prozess besonders wichtig, um alle aufgeworfenen Infragestellungen hinreichend zu beantworten“, erklärte Röttger.