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Philippi für vollständiges Alkohol- und Drogenverbot für Autofahrer

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hat sich für ein generelles Verbot von Alkohol und Cannabis am Steuer ausgesprochen. „Die Promillegrenze sollte beim Autofahren auf 0,0 abgesenkt werden“, sagte der Minister dem „Göttinger Tageblatt“ (Freitag). „Ebenso finde ich einen THC-Grenzwert von 0,0 richtig. Dann hat man klare Verhältnisse.“

Damit übt Philippi Kritik an einem Bundestagsbeschluss von Anfang Juni, mit dem für Autofahrer der Grenzwert des im Blut nachweisbaren Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von einem auf 3,5 Nanogramm angehoben worden ist. Dies entspricht etwa einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille. Das Gesetz sieht ebenso vor, dass Cannabis und Alkohol nicht gleichzeitig konsumiert werden dürfen. Für Alkohol im Straßenverkehr gilt nach wie vor die 0,5-Promille-Grenze. Die Bundesländer Niedersachsen und Hamburg hatten sich im Zuge der Beratungen des neuen Gesetzes nachdrücklich gegen eine Anhebung des THC-Grenzwertes ausgesprochen.

Eine Absage erteilte Philippi auch dem sogenannten begleiteten Trinken von Jugendlichen. Dies sei „ein völlig falsches Signal“. Zwar habe der Staat keinen Zugriff auf das häusliche Verhalten. „14-Jährige sollten aber ganz sicher nicht in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren“, unterstrich der Minister im Gespräch mit dem „Göttinger Tageblatt“.

Angesichts von rund 4.000 Jugendlichen unter 16 Jahren, die jährlich mit einem Vollrausch in der Klinik landeten, bedürfe es dringend einer Diskussion darüber, ob 16- bis 18-Jährige trinken sollten. „Je früher im Leben man anfängt zu trinken, desto höher ist auch das Risiko für eine Alkoholsucht“, betonte Philippi.

In Deutschland dürfen Jugendliche bereits ab 14 Jahren unter Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten Bier, Wein oder Sekt trinken. Ab 16 Jahren ist dies ohne Aufsicht möglich. Bei Spirituosen wie Schnaps oder Likör gilt die Altersgrenze von 18 Jahren. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte sich im Juni dafür ausgesprochen, die Ausnahmeregelung zum „begleiteten Trinken“ ab 14 abzuschaffen.