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Pflege- und Familiengeld soll nur noch zur Hälfte ausgezahlt werden

Das bayerische Landespflegegeld, das Familien- sowie das Krippengeld sollen umorganisiert werden. Ab Januar 2026 soll nur noch die Hälfte des Geldes direkt ausgezahlt und die andere Hälfte zum Ausbau von Hilfsstrukturen genutzt werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag bei der Vorstellung des Entwurfs zum Nachtragshaushalt 2025 in München. So sollen Kinder in Bayern ab diesem Zeitpunkt zu ihrem ersten Geburtstag eine einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro erhalten, statt wie bislang eine monatliche Auszahlung von 250 Euro vom 13. bis zum 36. Lebensmonat hinweg.

Die andere Hälfte des bisherigen Gesamtbetrages von 6.000 Euro soll für den Ausbau von Kitaplätzen genutzt werden. Damit folgt die Staatsregierung einer jahrelangen Forderung der Opposition, mehr Geld in den Ausbau der Betreuung zu stecken und weniger direkt an die Eltern auszubezahlen. Auch beim Landespflegegeld sollen künftig nur noch 500 Euro direkt ausgezahlt werden, kündigte Söder in der Pressekonferenz an. Die andere Hälfte des Geldes soll zum Ausbau, etwa der ambulanten Pflege, von Tages- und Nachtpflege oder von besonderen Wohnformen für behinderte Menschen genutzt werden.

Die Gesamtausgaben im Haushalt 2025 betragen rund 77 Milliarden Euro und steigen gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent. Neue Schulden sollen nicht aufgenommen werden, sagte Söder. Es sei jedoch neu priorisiert worden. Um Kosten zu sparen, habe die Regierung festgelegt, für 2026 keine zusätzlichen neuen Stellen im öffentlichen Dienst zu schaffen, also etwa im Schuldienst oder bei der Polizei. Zudem will Söder am Plan festhalten, 5.000 Stellen im öffentlichen Dienst bis 2030 abzubauen.

Um die Unterrichtsversorgung an bayerischen Schulen sicherzustellen, sollen insbesondere Teilzeitkräfte motiviert werden, mehr zu arbeiten, sagte Söder. Dazu sei man in einem „intensiven Dialogprozess“ mit den Schulen. Die familienpolitische Teilzeit soll Beamten und Beamtinnen nur noch genehmigt werden, solange sie mindestens ein Kind unter 14 Jahren haben und nicht mehr bis zum 18. Geburtstag des Kindes. (00/3432/12.11.2024)