Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt deutlich vor einer staatlichen Vergabe von Medikamenten zur Selbsttötung an schwerstkranke Menschen. “Medikamente sollen heilen oder lindern, aber nicht töten”, sagte der Stiftungsvorstand Eugen Brysch der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Dienstag). Am Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht verkünden, ob der Staat verpflichtet werden kann, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital an sterbewillige Menschen abzugeben.
Die Kläger wollen sich mit diesem Mittel selbstbestimmt töten. Da das Medikament in Deutschland nicht zu bekommen ist, muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte der Einfuhr, dem Erwerb und der Zuteilung zustimmen. Das tut es bislang nicht, die Kläger sehen dadurch ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt: “Ein Beamter einer Bundesbehörde kann nicht über Leben und Tod entscheiden.” Zudem brauche es für die Selbsttötung kein Präparat aus der Schweiz, sagte Brysch. Auch mit sogenannten Tötungscocktails könnten Sterbewillige im Kreise ihrer Familie Suizid begehen. Viele Verwaltungsgerichte hätten solche Methoden bereits ausreichend beschrieben. Das sei bei den Sterbehelfern heute schon geübte Praxis.
Nach Ansicht der Patientenschützer instrumentalisieren die Kläger und der Rechtsbeistand, der Vorsitzender einer Sterbehilfeorganisation ist, das Betäubungsmittelrecht für die eigenen ideologischen Zwecke. “Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt Klarheit schaffen, denn das Arzneimittelrecht darf kein Tötungsrecht werden”, betonte Brysch. Er forderte zudem den Bundestag auf, Geschäfte mit der Suizidassistenz zu unterbinden. Mit dem Tod aus den “Gelben Seiten” müsse endlich Schluss sein.