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Paritätische fordert Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai hat der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg eine Lohnerhöhung für Werkstattbeschäftigte in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes gefordert. Menschen mit Behinderung müssten für ihre Arbeit in den Werkstätten einen Lohn erhalten, von dem sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und ohne zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung leben könnten, forderte der Paritätische am Dienstag in einer Pressemitteilung.

In Baden-Württemberg arbeiteten im Jahr 2022 rund 27.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Im Bundesdurchschnitt erhielten sie ein Werkstattentgelt in Höhe von durchschnittlich 229 EUR pro Monat, so der Paritätische. Das entspreche einem Stundenlohn von 1,35 Euro. Für den Lebensunterhalt müssten sie Leistungen aus der Grundsicherung beantragen.

Baden-Württemberg solle sich auf Bundesebene für eine bessere Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten einsetzen, forderte der Paritätische. Ein Beispiel könnten die skandinavischen Länder sein. Hier habe die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt eine hohe politische Priorität. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung lag beispielsweise in Schweden 2021 bei 70,7 Prozent – verglichen mit 78,7 Prozent bei der Gesamtbevölkerung, teilte der Wohlfahrtsverband mit. (0914/30.04.2024)