Die rheinland-pfälzische Landtagsopposition hat wesentliche Punkte des geplanten neuen Landesbestattungsrechts kritisiert. In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Mainzer Ampel-Regierung warnten CDU und Freie Wähler vor einer Aufgabe des Friedhofszwangs. „Nicht in jedem Bereich muss der grenzenlose Individualismus, die grenzenlose Selbstverwirklichung ausgelebt werden“, erklärte der Abgeordnete Christoph Gensch. Dass das Land die Bestattung von Totenasche auf Privatgrundstücken oder deren Aufbewahrung in Privathäusern erlauben wolle, werfe zahlreiche Probleme auf, etwa bei einem Hausverkauf, bei Familienstreitigkeiten oder unabsichtlicher Zerstörung der Urne.
Friedhöfe müssten auch als soziale Begegnungsorte erhalten bleiben, forderte Gensch: „Mit Abschaffung der Friedhofspflicht schaffen wir in Deutschland auch die Friedhöfe ab.“ Ebenso sehe die CDU-Fraktion die geplante Möglichkeit zur Flussbestattung in Rhein, Mosel oder Saar kritisch. Bei den bereits möglichen Urnenbestattungen im Meer gebe es besonders gekennzeichnete Wasserflächen ohne Wassersport und Trauerorte an Land. Entlang der Flüsse sei das nicht vorgesehen.
Ebenso kritisch beurteilten die Freien Wähler die geplante Novelle. „Die Praxis hat gezeigt, dass Entrümpler Urnen vor den Friedhöfen abstellen“, warnte der Abgeordnete Patrick Kunz. Das Gesetz sei ein „Schlag ins Gesicht der Bestattungsbranche“ und werde zu einem tiefgreifenden Bedeutungsverlust der Friedhöfe führen.
Der im Gesetzgebungsverfahren federführende Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) warb hingegen im Plenum für eine grundlegende Modernisierung des Bestattungsrechts. Das neue Gesetz sei ein gelungener Kompromiss zwischen der veränderten Trauerkultur und dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit. Viele Menschen wollten, dass individuelle Wünsche eine größere Rolle bei Bestattungen spielen. Um zu verhindern, dass die neuen Bestattungsformen allein zur Kostenreduzierung gewählt werden, sind sie nur bei Vorliegen einer individuellen Erklärung der Betroffenen zulässig. Unterstützung erhielt die Landesregierung aus den Reihen der Regierungsfraktionen, aber auch von der AfD. Für die Grünen-Fraktion erklärte der Abgeordnete Josef Winkler, das Gesetz müsse alle Interessen der Gesellschaft berücksichtigen: „Wir reden hier nicht über Spezialvorschriften für Christinnen und Christen“.
Mit der Novelle des Bestattungsgesetzes soll Rheinland-Pfalz nach Auffassung der Regierung das modernste Regelwerk der Bundesrepublik erhalten. Der Gesetzentwurf sieht auch einen generellen Verzicht auf die Sargpflicht vor und erleichtert Bestattungen nach islamischem Ritus. Auch soll erlaubt werden, die Totenasche nach Schweizer Vorbild zu einem „Diamanten“ als Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen oder die Asche auf mehrere Angehörige aufzuteilen. Das Gesetz enthält zudem Regelungen für die Bestattung sogenannter Sternenkinder und die Pflege von Ehrengräbern umgekommener Bundeswehrsoldaten.