Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, fordert in einem Sonderbericht eine grundlegende Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern. „Ein Weiter so“ dürfe es nicht geben, erklärte Zupke am Dienstag in Berlin. Bislang scheiterten die Betroffenen immer wieder beim Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der politisch motivierten Verfolgung und der heutigen gesundheitlichen Schädigung.
Damit würden hier Kriterien angelegt, die für die Mehrheit der Opfer von politischer Verfolgung in der DDR nicht erfüllbar seien. „Das Scheitern der Opfer liegt damit im System“, kritisierte Zupke.
So sei beispielsweise im Land Sachsen-Anhalt seit 2015 nur einem Betroffenen die Anerkennung seiner Gesundheitsschäden gelungen: „Den Opfern bleibt damit der Zugang zu dringend benötigter Hilfe und Unterstützung verwehrt.“
Die SED-Opferbeauftragte verweist auf aktuelle Forschungsergebnisse wie der Charité Berlin, die ein klares Bild zeichneten. Demnach litten allein rund 60 Prozent der weiblichen ehemaligen politischen Gefangenen heute unter einer Angststörung. Dieser Wert sei fünfzehnmal höher als in der Normalbevölkerung.
Im Zuge der geplanten Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze müsse eine grundsätzliche Vereinfachung erreicht werden, forderte Zupke. So sollte beim Vorliegen des Nachweises von politischer Haft und dem Vorliegen definierter Krankheitsbilder wie einer Angststörung künftig der Zusammenhang zwischen Verfolgung und Gesundheitsschäden regelhaft vermutet werden.