Der evangelische Ökumene-Bischof Christian Kopp hat die Reformpläne in der katholischen Kirche begrüßt. „Gerade als evangelische Synoden nehmen wir die mögliche Neufassung einer synodal geprägten Entscheidungsstruktur in der katholischen Kirche in Deutschland mit aufmerksamer Verbundenheit und großer Sympathie wahr“, heißt es in dem am Sonntag vorgelegten Bericht des Catholica-Beauftragten der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und Ökumene-Beauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an die in Würzburg tagenden Synoden von EKD und VELKD.
Die evangelischen Kirchen beobachteten zudem mit großem Interesse, wie die Weichenstellungen in Bezug auf den Synodalen Rat weiter verlaufen, so der bayerische Landesbischof: „Je nachdem mit welchen Aufgaben dieses Gremium betraut sein wird und welche Entscheidungsvollmachten es haben wird, wird auch zu bedenken sein, wie es sich in die bestehende Struktur ökumenischer Konsultations- und Abstimmungsprozesse zwischen der EKD und der katholischen Kirche einfügen lässt.“
„Als evangelische Kirchen werden wir die kommenden Prozesse mit großem Respekt und in ökumenischer Verbundenheit verfolgen“, erklärte Kopp. Ein Kernanliegen des 2019 begonnenen Synodalen Wegs ist die Bildung eines dauerhaften synodalen Gremiums, in dem Bischöfe und Laien ab 2026 gemeinsam über wichtige Themen für die Zukunft der Kirche entscheiden sollen. Der geplante sogenannte Synodale Rat ist ein permanenter Zankapfel zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Vatikan.
Kopp äußerte sich auch zu den für das kommende Jahr 2025 geplanten weltweiten kirchlichen Aktivitäten zur 1.700-Jahr-Feier des ersten ökumenischen Konzils von Nicäa im Jahr 325. Das Konzil war eine Zusammenkunft von Bischöfen in Nicäa, dem heutigen Iznik in der Türkei. Die Versammlung hatte das Ziel, die Kircheneinheit zu wahren.
Es wäre eine „kühne Überlegung“, so Kopp, wie im Anknüpfen an das ökumenische Konzil von Nicäa eine synodale Zusammenkunft von christlichen Kirchen in kollegialer Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom gestaltet werden kann. Von evangelischer Seite her sei zu betonen, „dass die dabei intendierte kollegiale Gemeinschaft die Anerkenntnis der Ämter und Dienste einschließen müsste, die die Vertreterinnen und Vertreter nichtkatholischer Kirchen ausüben.“ Die Frage nach den Ämtern – wie etwa das Papst- oder Priesteramt – ist ein zentraler Punkt, der die evangelische und katholische Kirche trennt.