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Oberster Sozialrichter warnt vor “parteipolitischen Spielchen”

Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, warnt vor falschen Spardiskussionen „und parteipolitischen Spielchen“ im Sozialbereich. „Insgesamt ist dies nicht geeignet, um gegenüber der Alternative für Deutschland (AfD) Punkte zu machen“, sagte Schlegel am Dienstag auf der diesjährigen Jahrespressekonferenz des obersten Sozialgerichts in Kassel.

Hintergrund der Bemerkungen sind Sparvorschläge aus der Politik, das Bürgergeld insgesamt zu kürzen sowie Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Jobverweigerern für zwei Monate das Bürgergeld zu streichen.

Vielmehr brauche es einen „ganz breiten Konsens“ der Parteien, damit die nötigen Sozialreformen 20 oder 30 Jahre halten können, sagte Schlegel. Um etwa die Rentenversicherung besser finanziell aufstellen zu können, sei eine Versicherungspflicht für alle sinnvoll. Spielraum für Rentenkürzungen oder eine Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge sehe er nicht. Der BSG-Präsident plädierte dafür, für Arbeitnehmer einen späteren Renteneintritt attraktiv zu machen.

Die Gerichtsstreitigkeiten beim obersten Sozialgericht in Deutschland sind laut Schlegel rückläufig. So seien 2023 insgesamt 203 Revision eingegangen, 25 weniger als im Jahr davor. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden waren es 880 im Verhältnis zu 1.030 im Jahr 2022. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug für Revisionen 14,4 Monate.

Auch in diesem Jahr werden beim BSG spannende Verfahren erwartet. So will der 9. Senat klären, ob Erwachsene mit einer Lese-Rechtschreibschwäche ein Grad der Behinderung zustehen kann. Der 8. Senat muss darüber entscheiden, ob Sozialhilfeträger abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbern die Kosten für eine fluchtbedingte psychiatrische Erkrankung übernehmen müssen.

BSG-Präsident Schlegel gibt sein Amt zum 1. März auf und wird von der bisherigen Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Christine Fuchsloch, abgelöst.