Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist nach Auffassung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) seit vielen Jahren überfinanziert – und sollte mehr sparen. Das bestehende Finanzierungssystem sollte überdacht und die Aufgaben der BLM überprüft werden, empfahl der Bayerische ORH in seiner Beratenden Äußerung laut Mitteilung vom Dienstag in München. Sparmöglichkeiten sieht der Bayerische ORH vor allem bei den „sehr hohen“ BLM-Gehältern. Mit einem Anteil von 26 Millionen Euro jährlich aus dem Rundfunkbeitrag sei die BLM die finanzstärkste Landesmedienanstalt bundesweit.
Die Gehälter bei der BLM lägen sowohl im tariflichen wie im außertariflichen Bereich deutlich über denen des öffentlichen Dienstes in Bayern, hieß es weiter. Das Gehalt des BLM-Präsidenten beispielsweise habe im Jahr 2020 bei 320.000 Euro gelegen – ein Plus von 36,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015. Der Bayerische ORH empfahl daher, die außertariflichen Gehälter an der Vergütung im öffentlichen Sektor zu orientieren, so wie es auch bei allen anderen Landesmedienanstalten der Fall und auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig vorgesehen sei.
Angesichts des „sehr hohen Gehaltsniveaus“ müsse der BLM-Verwaltungsrat tätig werden und Sparmöglichkeiten nutzen. Weitere Sparmöglichkeiten sieht der Bayerische ORH bei Eventveranstaltungen sowie Forschungs- und Projektförderung. Diese sollten auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß reduziert werden.
Die Hauptertragsquelle der BLM sei der gesetzlich festgeschriebene Anteil von 1,89 Prozent des Rundfunkbeitrags, hieß es weiter. Die BLM sei die einzige Landesmedienanstalt, die diesen Anteil vollständig erhalte. In anderen Bundesländern werde den Landesmedienanstalten entweder nur ein Prozentsatz des Anteils zugewiesen oder überschüssige Mittel müssten an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zurückfließen. Vergleichbare Regelungen braucht es nach Auffassung des Bayerischen ORH auch für die BLM. Zudem zeigten die Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent und die hohe Liquidität, dass die BLM strukturell überfinanziert sei.
Die BLM ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München und beaufsichtigt und genehmigt die privaten Rundfunkveranstalter. Der Bayerische ORH prüft per Gesetz die Haushalts- und Wirtschaftsführung und gibt die wesentlichen Ergebnisse an das Wissenschaftsministerium als Rechtsaufsichtsbehörde, den Bayerischen Landtag und den BLM-Verwaltungsrat weiter.