Artikel teilen

Nur wenige Wahlberechtigte haben Migrationshintergrund

Im vergangenen Jahr hatten in Sachsen-Anhalt rund 157.000 Menschen ab 18 Jahren einen Migrationshintergrund. Das waren rund neun Prozent der Bevölkerung, wie das Statistische Landesamt am Dienstag in Halle mitteilte.

In dieser Gruppe waren den Angaben zufolge rund 33.000 Personen – also gut 21 Prozent – bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt. Damit machten 2023 Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund gut zwei Prozent aller Wahlberechtigten in Sachsen-Anhalt aus. 2013 betrug ihr Anteil laut Statistik noch ein Prozent.

42 Prozent aller Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund haben demnach die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben. Ein Drittel wurde deutscher Staatsbürger durch den Status als Spätaussiedler. Der übrige Teil der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund habe die deutsche Staatsangehörigkeit seit der Geburt besessen.

Von den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren laut Statistik 18 Prozent im Jahr 2023 wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 27 Jahre in Deutschland, hieß es.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn entweder sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.