Im nordrhein-westfälischen Landtag spricht sich die oppositionelle SPD-Fraktion für ein Antidiskriminierungsgesetz und die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle aus. „NRW braucht ein Antidiskriminierungsgesetz gegen jede Form von Diskriminierung“, lautet die zentrale Forderung eines entsprechenden Antrags, mit dem sich am Mittwoch der Integrationsausschuss des Landtags befassen und Sachverständige anhören wollte. In ihren schriftlichen Stellungnahmen befürworten unter anderem die Freie Wohlfahrtspflege NRW und der Erste Beigeordnete der Stadt Schwerte, Kenan Yildiz, den Vorstoß. Allerdings sehen die Sachverständigen auch Mängel in dem SPD-Papier.
Laut SPD-Fraktion scheitert eine systematische Erfassung aller Diskriminierungsfälle an zu wenigen Meldestellen in NRW. Zudem stießen die Beratungsstellen immer dort an ihre Grenzen, wenn die gesetzlichen Rahmen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, Schutzlücken aufwiesen. Diese Lücken lägen vor allem dann vor, wenn der Bund keine Zuständigkeiten habe. Die Lücken könnten nur durch Ländergesetze geschlossen werden, unterstreicht die Fraktion.
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW beobachtet, dass insbesondere Diskriminierungen durch Behörden von Betroffenen als belastend empfunden würden, da sie im Namen des Staates erfolgten und in einem Umfeld mit ausgeprägtem Machtgefälle stattfänden. Zudem sollte aus Sicht der Wohlfahrtsverbände staatliches Handeln auch unterhalb der Schwelle zum Verwaltungsakt von einem Landesgesetz erfasst werden, da viele Diskriminierungen durch Verhaltensweisen von Behördenmitarbeitern geschähen.
Unter anderem für den Bereich Schule und Hochschule spricht sich die Wohlfahrtspflege für einen Anspruch auf eine sogenannte Beistandsschaft und eine Klärung der rechtlichen Situation für Vertreter von Antidiskriminierungsverbänden in Gerichtsverfahren aus. Zudem kommt laut Wohlfahrtspflege der Einrichtung einer Ombudsstelle eine herausragende Bedeutung zu. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greife nicht auf allen Ebenen. Gesetzliche Regelungen kämen zudem oft nur in aufwändigen und kostspieligen Gerichtsverfahren zur Anwendung.
Der Jurist Kenan Yildiz von der Stadt Schwerte begrüßte ebenfalls den Vorstoß der SPD-Fraktion im Landtag und sprach von einem politisch dringlichen Anliegen. Allerdings blieben wesentliche Fragen zur Verteilung der Zuständigkeiten und zur Konkretisierung von Begriffen offen, kritisierte er. Schutzlücken müssten geschlossen werden, ohne parallel eine unnötige Doppelstruktur zu schaffen, mahnte er. Die unter ein Landesgesetz fallenden Schutzmerkmale müssten zudem präzise formuliert und sorgsam festgelegt werden. Eine pauschale Ablehnung „jeder Form von Diskriminierung“ sei aus rechtlicher Sicht problematisch.