Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) zeigt sich offen für ein AfD-Verbotsverfahren. „Ich bin dafür, dass wir jetzt kluge unabhängige Köpfe damit beauftragen, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens genau zu prüfen“, sagte er der „Neuen Westfälischen“ (Samstag) in Bielefeld. Ein Parteiverbot sei wie ein Notwehrrecht der Demokratie. Wenn die Voraussetzungen vorlägen, dann „müssen wir handeln“. „Dann haben wir eine Verpflichtung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gegenüber“, betonte der NRW-Justizminister.
Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat definierten die freiheitlich demokratische Grundordnung, erklärte Limbacher. „Es reicht ein Angriff auf eines der dreien. Wir sehen dafür sehr viele Anhaltspunkte.“ Der Grünen-Politiker wirbt für „ein breites politisches Bündnis“. „Das kann nicht eine Partei oder ein Bundesland allein machen“, sagte er. „Wir sollten das in den nächsten Wochen in Ruhe und gründlich erörtern.“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung ist daher ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über einen entsprechenden Eilantrag entschieden hat. Durch die Einstufung der AfD war die Debatte über ein Verbot der Partei neu entfacht worden. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.