Artikel teilen:

NRW führt Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler ein

Morgens Taxi fahren, abends auf der Bühne stehen – nur ein Klischee? Laut NRW-Landesregierung nicht. Deshalb führt sie nun Mindesthonorare im Kultursektor ein. Ein deutliches Plus im Geldbeutel der Kreativen.

Kulturschaffende sollen in Nordrhein-Westfalen zukünftig besser von ihrer Arbeit leben können. Dazu führt die Landesregierung stufenweise ab dem 1. August Honoraruntergrenzen ein, wie das Kulturministerium am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Diese gelten, sobald das Land ein Kulturangebot finanziell unterstützt. Davon werde laut der zuständigen Ministerin Ina Brandes (CDU) auch die Qualität der Kulturangebote profitieren: “Wer sich ohne Nebenjobs voll auf seine Arbeit konzentrieren kann, wird auf einem noch höheren Niveau arbeiten können.”

Ab August gelten die Untergrenzen demnach erstmal nur für zwei allein vom Land geförderte Programme der kulturellen Bildung. Das Mindesthonorar pro Stunde liege dann bei 55 Euro und somit rund 50 Prozent höher als der bisherige Regelsatz von 27,50 Euro für 45 Minuten. Für alle weiteren Veranstaltungen, in die Fördermittel des Landes fließen, werden die neuen Honorarsätze ab Januar 2026 verbindlich. Dann gelten gestaffelt nach der Größe und Art der Veranstaltung Honorare von 55 Euro pro Stunde für Kulturvermittlung bis hin zu 1.200 Euro für eine eigene vierwöchige Kunstausstellung in einem Museum mit über 100.000 Besuchern pro Jahr.

Der Kulturrat NRW begrüßte die nun eingeführten Untergrenzen sowie die einheitliche Matrix, nach der diese berechnet werden. Der Vorsitzende Lorenz Deutsch warnte jedoch davor, dass durch die höheren Honorare möglicherweise weniger Projekte oder Veranstaltungen durchgeführt würden. Dann finanzierten Kulturschaffende “die Einführung von Mindesthonoraren selbst durch Kürzung von Projekten”. Um das zu verhindern, müssten in den kommenden Jahren mehr Gelder im Landeshaushalt für die kulturelle Landschaft bereitgestellt werden, forderte der ehemalige FDP-Landespolitiker.

Nordrhein-Westfalen ist nach Angaben der Landesregierung das erste Flächenland, das eine Honoraruntergrenze im gesamten Kulturbereich und ab dem ersten Cent Landesförderung verlangt. Deutschlandweit sind Mindesthonorare für Künstlerinnen und Künstler seit dem 1. Juli verpflichtend, jedoch erst, wenn eine Veranstaltung oder Institution zu mehr als 50 Prozent mit Mitteln aus dem Kulturstaatsministerium finanziert wird.