In Bayern sind bei den Behörden bisher 14 Anträge für einen Cannabis-Anbauverein eingegangen. Alle Anträge würden derzeit noch geprüft, teilte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf epd-Anfrage mit.
Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Seit dem 1. Juli können Anbauvereinigungen einen Antrag stellen, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und an Mitglieder des Vereins weiterzugeben. Die sogenannten Cannabis-Clubs müssen dabei unter anderem nachweisen, dass die geernteten Pflanzen einen bestimmten Grenzwert des Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschreiten. Die Abgabe an Minderjährige bleibt verboten.
Die zentrale Kontrolleinheit des LGL ist in Bayern für die Genehmigungen von Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig, teilte die Behörde mit. Zunächst müsse die Anbauvereinigung einen Antrag auf Erlaubnis auf der LGL-Homepage über das Online-Formular einreichen. Umfangreiche Angaben und Nachweise sollen dem Antrag hinzugefügt werden. Innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen soll die Behörde laut Verordnung über die Erlaubnis entscheiden. Das LGL will aber nicht pauschal sagen, wie lange es dauert, einen Bescheid zu erstellen, weil etwa noch Polizei und Kommunen eingebunden würden, teilt es mit.
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hatte Anfang des Monats nochmals die ablehnende Haltung der Staatsregierung zur Cannabis-Legalisierung bekräftigt. „Wir nutzen alle Spielräume, um die negativen Folgen des gefährlichen Vorgehens der Bundesregierung zu begrenzen“, sagte sie. Bayern setze das Gesetz so restriktiv wie möglich um. Das betreffe auch die Kontrollhäufigkeit in den Cannabis-Anbauvereinen. Bayern hatte die Liberalisierung durch den Bund stets kritisiert.
Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in den Bundesländern ergab, liegt die Zahl der Anträge für sogenannte Cannabis-Clubs meist im einstelligen Bereich. Fast alle Länder meldeten, sie hätten vorliegende Anträge bislang weder genehmigt noch abgelehnt – bis auf Niedersachsen, wo die Landwirtschaftskammer sieben Anträgen stattgab und fünf abschlägig beschied. (00/2294/27.07.2024)