Die Justiz in Niedersachsen wird einem neuen Erlass zufolge alle antisemitischen Straftaten vor Gericht bringen. Entsprechende Verfahren würden nicht mehr wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage eingestellt, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) am Montag in Hannover. Das habe sie per Erlass klargestellt. Antisemitische Straftaten müssten demnach grundsätzlich zur Anklage gebracht werden. Bei leichteren Taten müsse ein Strafbefehl beantragt werden. Das gelte nicht nur, aber auch für Taten im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas in Israel.
Zudem habe sie eine statistische Erfassung aller Straftaten veranlasst, die sich mit Bezug auf den Hamas-Anschlag ereignen, sagte Wahlmann. Das Existenzrecht Israels und der Schutz jüdischen Lebens seien nicht verhandelbare Kernbestandteile des deutschen Rechtsstaats. „Wer sich dagegen wendet, muss mit entschlossener Strafverfolgung rechnen.“