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Niedersachsen äußert sich zu Ausschluss von Berliner Bibliothek

Im Streit zwischen dem Land Niedersachsen und der sogenannten Bibliothek des Konservatismus (BdK) in Berlin hat sich die Landesregierung erstmals geäußert. In einer am Montag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion rechtfertigte sie die Kündigung eines Dienstleistungsvertrages durch die Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) als rechtlich zulässig. Eine Begründung für die Entscheidung nannte sie nicht. Die Verbundzentrale in Göttingen ist ein Landesbetrieb unter Aufsicht des Wissenschaftsministeriums. Die BdK klagt gegen die Kündigung.

Die privatrechtlich getragene Bibliothek ist spezialisiert auf konservative Literatur und gilt als „Think Tank“ der Neuen Rechten. Bisher nutzte sie das Bibliotheksmanagement-System des GBV. Sollte die im Mai beschlossene Kündigung wie beabsichtigt zum Jahresende wirksam werden, wären ihre Bestände im Internet nicht mehr recherchierbar. Die Bibliothek wäre auch vom länderübergreifenden Fernleih-System ausgeschlossen, an dem hunderte Bibliotheken teilhaben. Der GBV ist ein Zusammenschluss von sieben Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zudem ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) daran beteiligt.

Auf die Frage nach den Gründen für die Kündigung antwortete das Wissenschaftsministerium im Namen der Landesregierung zurückhaltend. Die Verbundleitung, an dem alle Mitgliedsländer beteiligt sind, habe den Beschluss einstimmig gefasst. Weiter teilte das Ministerium mit: „Die Sitzungen der Verbundleitung sind nicht-öffentlich.“ Auch gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) gaben der Verbund und das Ministerium bislang keine Auskunft zu den Gründen.

Gegen den Ausschluss hat das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit Ende November einen offenen Brief veröffentlicht, den bisher mehr als 200 Professorinnen und Professoren unterzeichnet haben, darunter auch der Berliner evangelische Theologieprofessor Notger Slenczka: Darin heißt es: „Wir, die Unterzeichner, sehen in der unbegründeten Kündigung einer langjährigen Mitgliedsbibliothek einen schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsinfrastruktur und mithin die Wissenschaftsfreiheit.“

Der Verbund und das niedersächsische Ministerium verwiesen auf epd-Anfrage darauf, dass vor dem Verwaltungsgericht Göttingen eine Klage der Bibliothek des Konservatismus gegen das Land Niedersachsen anhängig sei. Unterdessen hat das Gericht die Klage und einen Eilantrag der BdK am Freitag an das Landgericht Göttingen verwiesen, wie ein Sprecher dem epd mitteilte. Es handle sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit, für die sich das Verwaltungsgericht nicht zuständig halte.