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Neues Berliner Bestattungsgesetz verabschiedet

Grünes Licht aus dem Abgeordnetenhaus: Künftig fällt die 48-stündige Wartefrist bei Bestattungen weg. Vor allem Juden und Muslime können nun ihren Glaubensregeln gemäß innerhalb eines Tages nach dem Tod bestattet werden.

In Berlin fällt die 48-stündige Wartefrist zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung weg. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstag ohne Gegenstimmen eine Novelle des Bestattungsgesetzes. Damit wird den Bestattungsriten von Juden und Muslimen stärker Rechnung getragen. Ihre religiösen Vorschriften sehen eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vor.

Ähnliche Regelungen gibt es in Hessen und Saarland, wo die Frist von 48 Stunden ebenfalls verkürzt werden kann. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg schreiben keine Mindestfristen mehr vor. Das Land Berlin folgt mit der Reform nach eigenen Angaben der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen.

Überdies stelle die Gesetzesreform klar, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen künftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden könnten, so der Landespressedienst. Zudem solle das neue Gesetz das Verfahren bei Seebestattungen erleichtern.