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SWR wird neu aufgestellt: Schlankere Gremien, weniger Hörfunkwellen

Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Winfried Kretschmann (Grüne) und Alexander Schweitzer (SPD), haben am Freitag die Novelle für den Staatsvertrag des Südwestrundfunk (SWR) unterzeichnet. Nun beginnt das Ratifizierungsverfahren in den beiden Landtagen. Geplant ist, dass der neue Staatsvertrag nach der parlamentarischen Verabschiedung am 1. September in Kraft tritt. Ministerpräsident Schweitzer sagte, mit der Novelle des Staatsvertrags werde der SWR „angesichts einer immer dynamischer werdenden Medienlandschaft zukunftsfest als modernes Medienhaus im Südwesten“ neu aufgestellt.

Die Beauftragung der Hörfunkwellen werde „unter dem Motto Klasse statt Masse“ an das neue Mediennutzungsverhalten angepasst. Beim Hörfunk soll es ab Anfang 2027 nur noch je ein Landesprogramm für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geben, außerdem noch bis zu vier weitere Programme, die über unterschiedliche Übertragungswege verbreitet werden können. Möglich sind zusätzlich zwei ausschließlich online verbreitete Programme.

Alle Bundesländer haben sich im Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darauf verständigt, die Hörfunkprogramme der ARD zu reduzieren. Der Reformstaatsvertrag soll nach den Plänen der Länder im Dezember in Kraft treten.

Zentrale Änderungen beim SWR betreffen unter anderem die Gremien und die Organisation des Senders. So sollen dem Rundfunkrat, der für die Programmkontrolle zuständig ist, künftig nur noch 57 Mitglieder angehören. Derzeit sind es 74, damit ist der SWR-Rundfunkrat das größte Aufsichtsgremium im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Landesrundfunkräte für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sollen wegfallen.

Im SWR-Rundfunkrat sollen künftig drei Sitze von 18- bis 29-Jährigen besetzt werden. Zwei junge Menschen sollen aus Baden-Württemberg kommen, ein weiterer aus Rheinland-Pfalz.

Auch die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats wird ab September reduziert, von derzeit 18 auf 15. Das Gremium soll außerdem stärker mit Sachverstand ausgestattet werden. Acht vom Rundfunkrat zu wählende Verwaltungsratsmitglieder müssen laut der Staatsvertragsnovelle künftig über Erfahrungen in Bereichen wie Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft oder Medienwirtschaft verfügen. Ein Sachverständiger muss ein Wirtschaftsprüferexamen haben, ein weiterer über die Befähigung zum Richteramt verfügen.

Der Landtag von Baden-Württemberg soll zwei Mitglieder in den veränderten Verwaltungsrat entsenden, der rheinland-pfälzische Landtag und die beiden Landesregierungen jeweils ein Mitglied. Der Personalrat soll wie bisher zwei Sitze haben.

Der SWR soll mehr Freiheiten erhalten, seine Organisationsstrukturen festzulegen. Die Vorgabe, zwei Landessender mit Sitz in Mainz und Stuttgart zu unterhalten, soll Anfang 2027 entfallen, damit können auch die beiden Landessender-Direktorenposten wegfallen.

Die bisherige Geschäftsleitung beim SWR soll durch ein Direktorium ersetzt werden. Laut dem Entwurf für den Staatsvertrag soll ein „neues, modernes Kollegialorgan“ geschaffen werden, dem der Intendant und die Direktoren angehören. Dadurch soll die Leitung „auf eine breitere Basis gestellt“ werden. Die Letztverantwortung bleibt beim Intendanten oder der Intendantin.

SWR-Intendant Kai Gniffke begrüßte, dass die Novelle dem Sender mehr Spielräume bei den Organisationsstrukturen einräumt. Zugleich bedauerte die vorgesehene Reduzierung der Hörfunkangebote: „Das wird unserem Publikum wehtun, das tut auch uns weh.“