Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten Fretterode-Prozess vom 15. September 2022 wegen sachlich-rechtlicher Fehler aufgehoben. Das Verfahren werde an eine andere Kammer des Landgerichts Mühlhausen zurückverwiesen und neu aufgerollt, teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Angriff auf zwei Journalisten aus Göttingen im April 2018 durch mutmaßliche Rechtsextremisten hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Revision hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragt.
Die Beweiswürdigung des Landgerichts sei dabei vom Bundesgerichtshof als rechtsfehlerhaft beurteilt worden, hieß es. Es sei versäumt worden, die Tat auch als besonders schweren Raub zu werten. Das Landgericht habe zwei mutmaßliche Neonazis lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr beziehungsweise zu einer Arbeitsauflage von 200 Arbeitsstunden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Dass nach dem Angriff auf die Journalisten eine Kameraausrüstung eines der Opfer fehlte, sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Die Journalisten waren 2018 von den mutmaßlichen Rechtsextremisten entdeckt worden, als sie vor Ort im nordthüringischen Fretterode zu einem möglichen Szenetreffen recherchierten. Nach einer Verfolgungsjagd griffen die beiden Personen die Opfer mit einem Baseballschläger und einem Messer an. Ein Fotograf erlitt eine Stichverletzung mit einem Messer im Oberschenkel, sein Begleiter eine Schädelfraktur. Im Verlaufe der Auseinandersetzung verschwand zudem die Kamera des Fotografen.