Artikel teilen:

Nach Synagogen-Angriff – 28-Jähriger soll auf Dauer in Psychiatrie

Er hat die Tat gestanden und sich entschuldigt: Nach dem Angriff auf die Oldenburger Synagoge ist ein 28-Jähriger verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er jedoch nicht.

Mehr als ein Jahr nach einem versuchten Brandanschlag auf die Synagoge in Oldenburg ist der mutmaßliche Täter dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Oldenburg sieht es als erweisen an, dass der 28-Jährige den Anschlag auf das Gotteshaus verübt hat, wie ein Gerichtssprecher am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Allerdings gingen die Richter davon aus, dass er aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht “steuerungsfähig” war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anschlag auf die Synagoge am 5. April vergangenen Jahres hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Dabei war ein Brandsatz auf eine Tür des Gebäudes geworfen worden. Das Feuer hatte sich wegen eines schnellen Eingreifens nicht weiter ausgebreitet, verletzt wurde niemand. Der 28-Jährige wurde Ende Januar nach einem Fahndungsaufruf in der Fernsehsendung “Aktenzeichen XY… Ungelöst” festgenommen und war bereits vorläufig in der Psychiatrie untergebracht.

Zu Beginn des Prozesses am Mittwoch hatte sich der Mann für die Tat entschuldigt. Er habe die Juden nur warnen wollen, weil sie den falschen Gott anbeteten. Mittlerweile sei ihm klar geworden, dass sein Verhalten falsch gewesen sei.

Für das Gericht steht nach Angaben des Sprechers fest, dass der Mann weiterhin krank und gefährlich sei. Er habe bereits mehrere Klinikaufenthalte hinter sich und keinen festen Wohnsitz. Daher hätten die Richter die Unterbringung nicht auf Bewährung ausgesetzt.

Die Richter betonten laut dem Sprecher, dass die Tat zu großer Verunsicherung in der jüdischen Gemeinde geführt habe – auch wegen der zeitlichen Nähe zum Überfall der Hamas auf Israel. Die Bilder von der mit Stahlplatten verstärkten Eingangstür der Synagoge zeugten traurig von der allgemeinen Gefährdungslage der Juden in Deutschland.

Der Mann kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen. Hätte er damit Erfolg, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.