Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“, sagte Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) am Donnerstag in Schwerin. Gegenstände und Vermögen aus strafbaren Handlungen müssten eingezogen werden.
So haben die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund den Angaben zufolge in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft. Seit sechs Jahren sei der Opferschutzschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt: Geschädigte könnten einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern, so Bernhardt.