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MV: Land zahlt weitere fünf Jahre Patronatsmittel zum Kirchenerhalt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird für weitere fünf Jahre bis zum Jahr 2029 jährlich fast 3,6 Millionen Euro sogenannte Patronatsmittel für den Erhalt kirchlicher Gebäude zahlen, die ehemals dem landesherrlichen Patronat unterstanden. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land und der evangelischen Nordkirche wurde am Freitag in Schwerin unterzeichnet, wie das Schweriner Kulturministerium und die Nordkirche mitteilten. Das Land zahlt demnach jährlich 3,579 Millionen Euro. Von kirchlicher Seite soll mindestens der gleiche Betrag aufgebracht werden.

Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt sagte laut Mitteilung: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu unserer gemeinsamen Verantwortung für Kirchengebäude.“ Das sei ein „gutes und wichtiges Zeichen für verlässliche Verbundenheit im gemeinsamen Einsatz für unser Bundesland und seine Menschen“. Dorf- und Stadtkirchen seien weit mehr als Gottesdienstorte, sie seien kulturelle Anker, Orte der Begegnung, spirituelle Heimat und historische Zeugnisse.

Die Nordkirche und das Land arbeiteten seit Jahren vertrauensvoll zusammen, sagte Kulturministerin Bettina Martin (SPD). Die erneute Unterzeichnung der Patronatsvereinbarung sei ein weiterer Beleg dafür. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern erfüllt damit seine Verpflichtung aus dem Güstrower Vertrag“, sagte die Ministerin.

Die Vereinbarung wurde auf Grundlage von Artikel 13 Absatz 2 des sogenannten Güstrower Vertrags getroffen. Sie sichert eine paritätische Beteiligung des Landes und der Nordkirche an den Baulasten. Der am 20. Januar 1994 unterzeichnete Vertrag zwischen dem Land MV und den damaligen evangelischen Landeskirchen Mecklenburgs und Pommerns regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche. In dem Vertrag verpflichtet sich das Land zur hälftigen Beteiligung an den Baulasten der Kirchengebäude, die bis zum Inkrafttreten des Vertrags unter dem Patronat standen. Seit der Nordkirchen-Gründung im Jahr 2012 ist die Nordkirche Rechtsnachfolgerin der damaligen Landeskirchen.