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Muslimin will verschleiert Auto fahren – Gericht entscheidet

Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Jeder Autofahrer muss beim Fahren erkennbar sein. Eine Muslimin möchte eine Ausnahme, um auch vollverschleiert fahren zu können. Nun entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt heute den Fall einer Muslimin, die aus religiösen Gründen mit einem Gesichtsschleier Auto fahren möchte. Der sogenannte Niqab lässt nur einen Sehschlitz für die Augen frei. Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland sieht aber vor, dass Führer eines Fahrzeugs kenntlich sein müssen. Die Frau klagt gegen das Land Berlin, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Sie möchte die Freiheit der Religionsausübung auch im Straßenverkehr wahrnehmen.

Die Thematik ist für die Justiz nicht neu. Im Juli und August 2024 waren in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Klägerinnen vor Gericht mit ihrem Anliegen gescheitert, vom Verhüllungsverbot beim Autofahren befreit zu werden.

Eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wird noch am Montag erwartet. Der ursprünglich bereits für den 15. Januar anberaumte Termin hatte kurzfristig aus Witterungsgründen verschoben werden müssen.