Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Jeder Autofahrer muss beim Fahren erkennbar sein. Eine Muslimin möchte eine Ausnahme, um auch vollverschleiert fahren zu können. Nun entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelt am Mittwoch den Fall einer Muslimin, die aus religiösen Gründen mit einem Gesichtsschleier – dem Niqab – Auto fahren möchte. Der Niqab lässt nur einen Sehschlitz für die Augen frei. Die Straßenverkehrsordnung in Deutschland sieht aber vor, dass Führer eines Fahrzeugs kenntlich sein müssen. Die Frau klagt gegen das Land Berlin, um aus religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Eine Entscheidung wird noch am Mittwoch erwartet (Az. VG 11 K 61/24).