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Muslime beten an NRW-Hochschulen vereinzelt geschlechtergetrennt

Beten erlaubt, aber bitte nach Geschlechtern getrennt? Vereinzelt kommt oder kam das in den “Räumen der Stille” an NRW-Hochschulen vor – offenbar auf Eigeninitive von Muslimen. Einige Räume wurden bereits geschlossen.

In “Räumen der Stille” an nordrhein-westfälischen Hochschulen beten Muslime vereinzelt geschlechtergetrennt. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Landesregierung auf eine AfD-Anfrage hervor. Laut Wissenschaftsministerium haben rund eine Handvoll der 77 staatlich getragenen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen des Landes angegeben, dass ihnen in den vergangenen zehn Jahren eine geschlechtergetrennte Nutzung von derartigen Gebetsräumen bekannt geworden sei.

Hintergrund der AfD-Anfrage sind Medienberichte, wonach Muslime manchmal versuchen, Männer und Frauen beim Gebet in “Räumen der Stille” zu trennen. Insbesondere nimmt die Partei auf einen Bericht Bezug, wonach am Eingang zu einem solchen Raum an der Fachhochschule Aachen ein Zettel gehangen haben soll mit der Aufforderung: “Bitte draußen warten, wenn jemand vom anderen Geschlecht betet!” Dazu heißt es in der Antwort der Landesregierung, dass die Fachhochschule Aachen die Darstellung zurückweise. Ob und gegebenenfalls wie lange ein solcher Hinweis angebracht gewesen sei, könne nicht nachvollzogen werden. Der Raum stehe allen Mitgliedern zur Verfügung.

Die Westfälische Hochschule geht laut NRW-Wissenschaftsministerium davon aus, dass der “Raum der Stille” am Standort Gelsenkirchen teils geschlechtergetrennt genutzt wird. Die Uni Münster habe mitgeteilt, dass in ihrem “Raum der Stille” und in den Gebetsräumen grundsätzlich nicht geschlechtergetrennt gebetet werde. Es sei aber üblich, dass Männer und Frauen in unterschiedlichen Bereichen des Raumes beten. Am muslimischen Freitagsgebet nähmen nur Männer teil, was jedoch nicht an einer Geschlechtertrennung liege, sondern daran, dass dies nur für Männer vorgeschrieben sei.

Die Hochschule Bochum berichtete den Angaben zufolge, dass ihr Meditationsraum selbstorganisiert geschlechtergetrennt genutzt werde. An der Uni Duisburg-Essen habe es im Jahr 2016 eine geschlechtergetrennte Nutzung des mittlerweile geschlossenen Gebetsraums gegeben. Die Technische Universität Dortmund habe ihren Raum der Stille 2016 geschlossen, nachdem sich Nutzerinnen und Nutzer mehrfach nicht an die Nutzungsordnung gehalten hätten. An der Universität Siegen sei ein solcher Fall im vergangenen Jahr in dem seit 2017 bestehenden “Raum der Stille” aufgetreten.

Dem Ministerium zufolge können die Hochschulen im Rahmen der geltenden Gesetze “Räume der Stille” einrichten oder auch wieder schließen. Dabei seien unter anderem der Gleichheitsgrundsatz, die Religionsfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit und das Neutralitätsgebot zu berücksichtigen. Das Ministerium gehe davon aus, dass die Hochschulen in NRW “Räume der Stille” in Einklang mit Recht und Gesetz betrieben. Bei unsachgemäßer oder rechtswidriger Nutzung könnten sie das Hausrecht ausüben und Ordnungsmaßnahmen wie eine Rüge oder den Ausschluss aus Räumen der Hochschule erlassen. Bei strafrechtlich relevantem Verhalten komme zudem eine Strafanzeige in Betracht.