Dieses Jahr sind Gemeindekirchenratswahlen in der EKBO. Nachwuchs wird fast überall gesucht
Von Tanja Pilger-Janßen
Im November finden in allen Kirchengemeinden unserer Landeskirche die Wahlen zu den Gemeindekirchenräten (GKR) statt. Ein Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt.
Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates?Grundsätzlich geht es dem Gemeindekirchenrat darum, die Kirchengemeinde zu leiten. Er plant und gestaltet das Gemeindeleben in seinen vielfältigen Bereichen: Gottesdienste und Jugendarbeit, Kitas und Chöre, Friedhöfe und diakonische Initiativen, Seniorenbesuchsdienst und die Arbeit mit jungen Familien und Kindern. Dem Gemeindekirchenrat kommt die Aufgabe zu, für ein gedeihliches Miteinander unter Haupt- und Ehrenamtlichen in der Gemeinde zu sorgen, sodass eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist. Gemeindekirchenräte haben die Verantwortung für die Finanzen und sämtliche Gebäude einer Gemeinde und entscheiden letztlich darüber, wofür die Kirchensteuermittel der Gemeindeglieder verwendet werden. Bernd Neukirch arbeitet als Studienleiter für Gemeindeberatung im Amt für kirchliche Dienste (AKD) oft mit Gemeindekirchenräten zusammen. Aus seiner Erfahrung sei die Spannweite der Themen eines Gemeindekirchenrates je nach Größe und Struktur der Kirchengemeinde sehr verschieden: „Konzentrieren sich die einen auf die Gewähr eines regelmäßigen gottesdienstlichen Lebens in einem oder mehreren zu pflegenden Gebäuden, betreiben andere einen mittelständischen Betrieb mit vielen beruflich Beschäftigten und einem hohen Jahresumsatz. Von der Jahresplanung bis zur Substanzerhaltungsrücklage bewegen sich inhaltliche und administrative Aufgaben.“Die Mitarbeit im Gemeindekirchenrat bietet ein verantwortungsvolles Ehrenamt, eine gute Zusammenarbeit im Team, viele Gestaltungsspielräume und Einblicke in die verschiedenen Aufgaben und Projekte in der Gemeinde vom Gottesdienst über die Jugendarbeit bis zur Suppenküche. Dazu braucht es Menschen, die sich gerne einbringen und bereit sind, sich in die verschiedenen Aufgabenfelder einer Gemeinde einzudenken und einzubringen.
Welche Fähigkeiten sind nötig, um im GKR mitzuarbeiten?Heike Koster koordiniert im Konsistorium von juristischer Seite die Gemeindekirchenratswahlen. Ihrer Meinung nach braucht ein Gemeindekirchenrat viele Fähigkeiten: „Je bunter umso besser. Jede oder jeder, der Freude am Gestalten und an Mitarbeit hat, ist geeignet, egal ob man gut backen oder frau gut Gesetzestexte lesen kann. Auf die Bereitschaft mitzuarbeiten, kommt es an.“ Bernd Neukirch fügt hinzu: „Freude an Verantwortung, ob nun mit dem Interesse an Tradition oder Neugier auf Innovation, kann zudem als Salz die Suppe gemeinsamer geistlicher Leitung der Gemeinde würzen. Ergänzend ist sicher Lust auf Gremienarbeit nützlich.“
Was ist neu bei dieser Wahl?Einige Veränderungen gibt es bei dieser Wahl gegenüber den Vorjahren. Möglich ist es nun, Jugendliche in den Gemeindekirchenrat zu wählen, sofern der jeweilige Gemeindekirchenrat dies nicht bis Ende März ausgeschlossen hat. Zudem wurden die Voraussetzungen für Wahlberechtigung und Wählbarkeit geändert: „Wahlberechtigt ist jedes mindestens 14-jährige Gemeindeglied. Die Voraussetzung ‚zum Abendmahl zugelassen‘ wurde im Gesetz gestrichen“, so Heike Koster. Auch bei der Wählbarkeit gibt es eine Neuerung: „Wählbar ist jedes Gemeindeglied über 16 oder über 18 Jahre, das konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut ist. Eine Konfirmation ist damit nicht mehr Voraussetzung für eine Kandidatur“, erläutert Heike Koster weiter.
Wann finden die Wahlen statt?Die Wahlen finden im Sprengel Berlin am 3. November statt, in den Sprengeln Potsdam und Görlitz sowohl am 3. November als auch an den darauffolgenden Sonntagen im November. Gewählt wird für sechs Jahre. Wie viele Personen gewählt werden und Mitglied im Gemeindekirchenrat sind, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Gemäß der Grundordnung unserer Landeskirche (Artikel 16, Absatz 5) gehören einem Gemeindekirchenrat nicht weniger als vier und nicht mehr als 15 gewählte Personen an. Sollte aufgrund mangelnder Kandidat*innen kein Gemeindekirchenrat gewählt werden können, überträgt der Kreiskirchenrat die Aufgaben des Gemeindekirchenrates einem Bevollmächtigtenausschuss oder einem Gemeindekirchenrat einer anderen Kirchengemeinde oder nimmt sie selbst wahr – so legt es die Grundordnung fest (Artikel 26, Absatz 2 und 3).
Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.Bis Anfang August müssen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl feststehen. In den Kirchengemeinden ist daher die Suche nach geeigneten Personen für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt in vollem Gange.Ist Ihr Interesse am Gemeindekirchenrat geweckt? Dann sprechen Sie mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin, informieren Sie sich bei einem Gemeindekirchenratsmitglied Ihrer Kirchengemeinde oder bei jemandem im Gemeindebüro.
Weitere Informationen und Materialien rund um die Gemeindekirchenratswahlen finden Sie online unter: www.gkr-ekbo.de