Ein Geistlicher aus dem Bistum Eichstätt soll sexuelle Kontakte zu zwei Jugendlichen gehabt haben. Deswegen stand er nun in Ingolstadt vor Gericht. Das bewertete die beiden Fälle unterschiedlich.
Das Amtsgericht Ingolstadt hat einen vom Dienst suspendierten Priester aus dem Bistum Eichstätt wegen sexuellen Missbrauchs zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 3.000 Euro an den Kreisjugendring zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Sie bestätigte damit einen Bericht des Ingolstädter “Donaukuriers”. Das Urteil vom Mittwoch ist demnach noch nicht rechtskräftig.
In der Sache geht es um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs zweier männlicher Jugendlicher zwischen 2015 und 2021. Beide Personen sind heute erwachsen. Eine zeigte den Priester laut Zeitungsbericht an, dadurch kam es 2022 zu den Ermittlungen gegen den Geistlichen.
Die andere Person sagte nun aus, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen, wie es weiter hieß. In diesem Fall, so urteilte das Gericht demzufolge schließlich, sei kein Missbrauch gegeben; im anderen schon. Der Priester habe zweimal die psychische Labilität und finanzielles Interesse des Jugendlichen für die Verwirklichung seiner sexuellen Wünsche ausgenutzt.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verlangt, wie der “Donaukurier” berichtete. Der Nebenkläger-Anwalt – also die Vertretung jenes jungen Mannes, der die Anzeige erstattet hatte – habe sich diesem Ansinnen angeschlossen. Die Verteidigung hingegen habe einen Freispruch beantragt und ersatzweise für eine Geldstrafe plädiert. – Das Gericht äußerte sich auf Nachfrage nicht zu den Verhandlungsdetails.
Das Bistum Eichstätt erklärte auf KNA-Anfrage zu der Entscheidung des Gerichts: “Nach Rechtskraft des Urteils wird die kirchenrechtliche Voruntersuchung wieder aufgenommen, die während des staatlichen Strafverfahrens ausgesetzt war.”