Berlin – Wer als Kind oder Jugendlicher in einer Einrichtung sexuell missbraucht wurde, kann weiter Leistungen aus dem sogenannten Ergänzenden Hilfesystem sexueller Missbrauch beantragen. Wie das Bundesfamilienministerium in Berlin mitteilte, wurde die Antragsfrist von vielen Institutionen bis Ende 2019 verlängert, darunter Bund, Diakonie, katholische Deutsche Bischofskonferenz, Rotes Kreuz, Kinderschutzbund sowie Hamburg und Berlin. Betroffene können Hilfeleistungen bis zu 10 000 Euro beantragen. Die Evangelische Kirche in Deutschland zusammen mit der Diakonie Deutschland begrüßte die Verlängerung. epd/UK
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