Ein Betroffener von sexuellem Missbrauch hat das katholische Bistum Hildesheim auf Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro verklagt. Die Klageschrift sei bereits in der vergangenen Woche beim Landgericht Hildesheim eingereicht worden, teilte die Betroffeneninitative Hildesheim mit. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang am Freitag auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).
Zu den konkreten Forderungen des Klägers äußerte sich das Landgericht mit Verweis auf die noch ausstehende Zustellung der Klage an das Bistum nicht. Um das Verfahren in Gang zu setzen, müsse die Klägerseite zunächst einen Vorschuss auf die Verfahrenskosten leisten. Sollte das Verfahren aufgenommen werden, sei frühestens in einigen Wochen mit einem Beginn der mündlichen Verhandlungen zu rechnen.
Es wäre das erste Mal, dass eine Schmerzensgeldforderung gegen das Bistum vor Gericht ausgetragen wird. Bislang hatte das Bistum Hildesheim Betroffenen in einem außergerichtlichen Verfahren sogenannte Anerkennungsleistungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro gezahlt.
Der Kläger wurde nach eigenem Bekunden als Kind von einem 2000 verstorbenen Pfarrer einer Kirchengemeinde im Hildesheimer Ortsteil Sorsum vergewaltigt. Er habe bereits vier Versuche unternommen, außergerichtlich eine angemessene Anerkennungsleistung zu erhalten. Diese seien vonseiten des Bistums jedoch als „Mauschelei“ abgelehnt worden, hieß es in der Mitteilung der Betroffeneninitative Hildesheim.