Im Fall des Kindesmissbrauchs im evangelischen Schwarzacher Pfarrhaus hat die Regierung von Oberfranken beim Landratsamt Kulmbach um einen Bericht zum Vorgehen des Jugendamtes gebeten. Wie eine Sprecherin der Regierung dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mitteilte, liegt dieser Bericht inzwischen vor und wird im Laufe des Januars sorgfältig geprüft. Sie stellte aber klar, dass die Regierung „eine reine Rechtsaufsicht, keine Fachaufsicht“ gegenüber dem Landratsamt habe.
Anfang Dezember hatte das Amtsgericht Kulmbach den Pfarrer von Schwarzach bei Mainleus rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die sechs Übergriffe fanden zwischen Dezember 2023 und März 2024 statt. Als diese Übergriffe im Sommer 2024 bekannt wurden, hatte das Jugendamt eine räumliche Trennung angeordnet: Ab da soll die Pfarrerin mit den Kindern im Ober- und der Pfarrer im Erdgeschoss gelebt haben.
Das Jugendamt des Landkreises Kulmbach steht in der Kritik, bei seinen Entscheidungen womöglich nicht ausschließlich das Kindeswohl ins Zentrum gestellt zu haben. Das Landratsamt betonte auf epd-Anfrage im Dezember, das Jugendamt habe „unverzüglich nach Bekanntwerden“ unter anderem ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt sowie „für eine räumliche Trennung gesorgt“. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte könne man „keine Details“ nennen. Das Jugendamt begleite den Fall weiterhin „engmaschig“, hieß es.
Ein Experte für Sexualstraftaten und Jugendschutz, der nicht namentlich genannt werden wollte, hatte diese Entscheidung des Jugendamtes auf epd-Anfrage als „nicht nachvollziehbar“ kritisiert. Das Kindeswohl habe zu jeder Zeit im Zentrum zu stehen. Wie das gewährleistet werden soll, wenn Opfer und Täter weiter unter einem Dach wohnten, sei schwer nachvollziehbar. Laut der Regierung von Oberfranken gibt es keine Fachaufsicht für Jugendämter der Landkreise – sie handeln im eigenen Wirkungskreis „nach eigenem Ermessen“. (00/0053/09.01.2025)