Die baden-württembergische Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, Online-Wahlen auf Kommunal- oder Landesebene einzuführen. Grund hierfür sind vor allem hohe verfassungsrechtliche Hürden, wie das Innenministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mitteilte.
Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass elektronische Wahlgeräte nur eingesetzt werden dürfen, „wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist“, hieß es. Zentral sei dabei der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl. Dieser erfordere, dass Bürger den Wahlvorgang nachvollziehen und auf seine Korrektheit überprüfen können. Bei einer Internet-Wahl sei es aber für Wähler und Wahlhelfer unmöglich zu kontrollieren, ob Stimmen korrekt erfasst und zu einem dem Wählervotum entsprechenden Ergebnis zusammengefasst werden.
Diese grundgesetzlichen Anforderungen, so das Ministerium, gelten gleichermaßen für Kommunal- und Landtagswahlen sowie für Volksabstimmungen. Selbst Änderungen der Landesverfassung könnten diese bundesrechtlichen Vorgaben nicht aushebeln. Aufgrund dieser fundamentalen Bedenken hat sich die Landesregierung nach eigenen Angaben bisher nicht mit Details wie der technischen Infrastruktur, möglichen Kosten oder Pilotprojekten für Online-Wahlen befasst. Entsprechende Projekte seien auch nicht geplant.
Die FDP-Fraktion hatte auf Beispiele für Online-Wahlen im Ausland, etwa in Estland, verwiesen und eine Prüfung der Potenziale für Baden-Württemberg gefordert. Das Ministerium gab an, über keine Erkenntnisse zu verfügen, ob die in Estland genutzten Systeme den deutschen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen könnten. Auch über Initiativen in anderen Bundesländern zur Einführung von Online-Wahlen sei nichts bekannt.
Etwas anders bewertet das Ministerium die Möglichkeit, Unterstützungsunterschriften für Volksbegehren oder Wahlvorschläge online zu sammeln, beispielsweise über die „BundID“. Technisch sei dies zwar machbar, und die „BundID“ biete hohe Sicherheitsstandards. Allerdings stünden dem gesetzliche Bestimmungen entgegen, die eine persönliche und handschriftliche Unterschrift im Original forderten. (1450/17.06.2025)