Bis Ende Juni hat Karlsruhe dem Gesetzgeber Zeit gegeben, das Verbot von im Ausland mit unter 16-Jährigen geschlossenen Ehen verfassungskonform zu regeln. Nun kommt Bewegung in die Sache.
Das Bundesjustizministerium will in Kürze einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots von Kinderehen vorlegen. Ziel sei es dabei, die Ächtung der mit Minderjährigen geschlossenen Ehen klar zum Ausdruck zu bringen, teilte das Ministerium am Donnerstag auf Anfrage mit. Am Abend wollte der Bundestag auf Antrag der Unionsfraktion über das Thema beraten. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Frühjahr 2023, nach dem eine Regelung im Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung umzusetzen.
Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass es im Gesetz an weitergehenden Regelungen fehle, wenn der Staat eine Kinderehe für nichtig halte. Dabei geht es etwa um Unterhaltsansprüche und eine Klärung der Möglichkeiten, eine solche Ehe nach der Volljährigkeit wirksam weiterführen zu können.
Die nun vom Justizministerium geplante Neuregelung soll vorsehen, dass im Ausland geschlossene Ehen auch künftig in Deutschland unwirksam sind, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Dies sei mit den Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP abgestimmt, hieß es. Zugleich sollen die verfassungsrechtlichen Probleme beseitigt werden.
CDU und CSU fordern die Bundesregierung mit ihrem Antrag im Bundestag zum Handeln auf. Die Regierung müsse “unverzüglich” einen Gesetzentwurf vorlegen, um sicherzustellen, dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni erhalten bleibe und somit eine Entstehung von “unzulässigen Doppelehen” ausgeschlossen sei. Solche “Doppelehen” könnten entstehen, wenn für unwirksam erklärte Frühehen wieder wirksam würden, warnt die Union.