Müssen die bestehenden Regelungen zur Forschung an menschlichen Embryonen überarbeitet werden? Das Forschungsministerium meint: Ja. Denn, so das Ministerium, die Forschung berge große Chancen.
Das Bundesforschungsministerium plädiert in einem Impulspapier für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes sowie des Stammzellgesetzes. Der seit Jahrzehnten bestehende rechtliche Rahmen für die Forschung mit humanen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland benötige dringend eine Überarbeitung, heißt es in dem Papier, das dem Politik-Newsletter “Table.Media” vorliegt.
Nach dem Embryonenschutzgesetz ist in Deutschland die Eizellspende – anders als die Samenspende – seit 1990 verboten. Das 2002 beschlossene Stammzellgesetz sieht ein Verbot der Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen vor, in einem eng begrenzten Rahmen ist ein Import von bereits vorher bestehenden Stammzelllinien zugelassen.