Sechs Wochen Sommerferien sind lang. Deshalb suchen sich Schülerinnen und Schüler auch Ferienjobs, um sich etwas dazu zu verdienen. Das ist lobenswert, aber die Erholung sollte dennoch nicht zu kurz kommen.
Schülerinnen und Schüler in Bayern nutzen die Sommerferien auch für einen Ferienjob, um sich mit dem selbst verdienten Geld Wünsche zu erfüllen. Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) lobte am Mittwoch in München den Einsatz. Denn Jugendliche sammelten dadurch erste Arbeitserfahrungen und könnten sich beruflich orientieren. Sie lernten den Arbeitsalltag kennen, erweiterten ihre sozialen und fachlichen Kompetenzen und knüpften Kontakte. “Das ist für zukünftige Bewerbungen oder der Suche nach einem weiteren Praktikumsplatz von Vorteil!”
Sicherheit und Gesundheitsschutz der jungen Leute sollten dabei aber oberste Priorität haben, erklärte Scharf. Die Rahmenbedingungen gebe das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. So seien gefährdende Arbeiten wie etwa am Fließband oder im Akkord grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen auch das Arbeiten an Wochenenden. Ab dem Alter von 15 Jahren dürfe in den Ferien maximal vier Wochen im Kalenderjahr gearbeitet werden, nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler (in Bayern nach neun Schuljahren) auch länger. Die tägliche Arbeitszeit sei auf acht Stunden begrenzt und dürfe den Zeitraum von 6 bis 20 Uhr nicht überschreiten.
Wer in Gaststätten einen Job finde und bereits 16 Jahre alt sei, darf dort bis 22 Uhr anpacken, heißt es in der Mitteilung. Für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren würden strengere Regelungen gelten. Sie dürften nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs wie Zeitungen austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Die Regelungen gewährleisteten, dass Jugendliche ihre Ferienzeit für persönliche Weiterentwicklung, aber auch für ausreichende Erholung nutzten, erinnerte Scharf.