Gemeinwohlorientierte Angebote von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Berlin können vom Senat Mietkostenzuschüsse beantragen. Wie die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Donnerstag in Berlin mitteilte, beträgt die finanzielle Unterstützung maximal 75 Prozent der Netto-Kaltmiete.
Ziel der Förderung sei die Aufrechterhaltung der bereits bestehenden sozialen, integrativen und religionsübergreifenden Arbeit von vorrangig kleineren religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften. Diese sollten sich im Sinne des Gemeinwohls engagieren und sowohl ihre Mitglieder als auch die Nachbarschaft seit längerem mit entsprechend effektiven und niedrigschwelligen Angeboten in ihren Kiezen versorgen. Die Fördermittel stünden für den Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember dieses Jahres zur Verfügung.