Artikel teilen

Menschenrechtler: Wolfsgruß mit Stadionverbot belegen

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die UEFA auf, das Zeigen des rechtsextremen Wolfsgrußes während EM-Spielen der Türkei nicht zu tolerieren.

Ein türkischer Fußballfan macht den Wolfsgruß der rechten Gruppierung "Graue Wölfe"
Ein türkischer Fußballfan macht den Wolfsgruß der rechten Gruppierung "Graue Wölfe"Imago / Lars Berg

Anlässlich des Achtelfinales der Fußball-EM zwischen der Türkei und Österreich fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker den europäischen Fußballverband UEFA auf, das Zeigen des sogenannten Wolfsgrußes mit einem Stadionverbot zu belegen. „Die UEFA sollte sich klar gegen das Zeigen rechtsextremer Symbole positionieren“, sagte Kamal Sido, Nahostreferent der Menschenrechtsrganisation.

Nach Angaben der Menschenrechtler hat ein Teil der Türkei-Fans bei vergangenen EM-Spielen ihrer Nationalmannschaft die Geste der „Grauen Wölfe“ gezeigt, der türkischen Rechtsextremisten. „Dies geschah wiederholt und wurde live im Fernsehen übertragen“, kritisierte Sido. Es sei verständlich, dass die Fans die Erfolge ihrer Mannschaft feierten. Das Zeigen des Wolfsgrußes aber habe mit friedlichem und berechtigtem Feiern nichts zu tun und schade der Mehrheit der friedlichen Fans.

Wolfsgruß ist Erkennungszeichen der „Grauen Wölfe“

Ihre Anhänger leugnen nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker den Völkermord an den Armeniern und anderen Christen im Osmanischen Reich im Jahr 1915. „Viele Kurden, Armenier, Aramäer, Griechen, Christen, Aleviten, Yeziden und Juden verbinden mit dem Wolfsgruß eine lange Geschichte von Mord, Vertreibung und Unterdrückung“, unterstrich Sido.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker ist eine international tätige Nichtregierungsorganisation, die sich für den Schutz von Minderheiten weltweit einsetzt. Sie hat einen beratenden Status bei den Vereinten Nationen und mitwirkenden Status beim Europarat in Straßburg.