Göttingen – Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) kritisiert abgelehnte Asylbegehren von Äthiopiern trotz Foltervorwürfen in dem Land. So werde die Bevölkerungsgruppe der Oromo in Äthiopien allein ihrer ethnischen Abstammung wegen als Terroristen angesehen. In Ablehnungsbescheiden wirft ihnen das BAMF laut GfbV oft vor, ihre Verfolgung und Flucht nicht glaubwürdig mit Dokumenten zu belegen. Das sei aber nur in den seltensten Fällen möglich. Nach GfbV-Angaben sind mehr als 6000 Oromo seit November 2015 nach Deutschland geflohen. KNA/UK
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